MDK gibt St. Leonhard "sehr gut" für die Pflege
ISNY – Mit einem 82 Fragen umfassenden Katalog prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) seit 1. Juli 2009 einheitlich und bundesweit alle Altenpflegeheime. Mit der Benotung von sehr gut bis mangelhaft soll eine neue Transparenz geschaffen werden. Das Haus St. Leonhard (St. Anna-Hilfe/Stiftung Liebenau) in Isny gehört zu den ersten stationären Einrichtungen, die nach dem neuen Benotungssystem beurteilt wurden. Die Note für das Haus fiel mit 1,1 sehr gut aus.
Expertenstandarts sichern optimale Pflege
"Das Ergebnis bestätigt, dass wir in unserem Haus qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung leisten", erklärt Einrichtungsleiterin Antje Bucher stolz und lässt nicht unerwähnt, dass jeder einzelne Mitarbeiter mit seinem Engagement an dem sehr guten Ergebnis beteiligt ist.
In dieser guten Benotung, da ist sich Antje Bucher sicher, spiegelt sich wider, dass sich das Haus - zusammen mit den anderen Einrichtungen der Liebenauer Altenhilfe - mit den Expertenstandards an den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Die Expertenstandards Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe, Förderung der Harnkontinenz sind bereits eingeführt. Der neue Expertenstandard Ernährung befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Gute Noten der Bewohner spielten eine besondere Rolle
Der Fragenkatalog bei den MDK-Prüfungen umfasst vier Bereiche mit insgesamt 64 Fragen: Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. "Hinzu kam als neuer Aspekt die direkte Befragung von mindestens zehn Prozent der Bewohner unseres Hauses", erklärt Antje Bucher. "Die Aussagen unserer Kunden erhielten mit einer eigenen Note ein besonderes Gewicht", ergänzt sie.
Ähnlich dem Schulnotenprinzip wird von eins bis fünf bewertet. Bis 2010 sollen alle stationären Einrichtungen in dieser neuen Form geprüft werden. Anschließend wird die Überprüfung einmal pro Jahr unangekündigt wiederholt.
Wären Antje Bucher und das Team des Hauses St. Leonhard nicht einverstanden mit der Note, hätten sie 28 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Von den Einrichtungen akzeptierte Ergebnisse sind auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkasse einzusehen. Die Häuser sind außerdem verpflichtet die Ergebnisse gut sichtbar in ihrem Haus auszuhängen.
Von: Anne Oschwald, erstellt am 26.11.2009