MDK gibt Pflegeheim St. Verena Straßberg die Note 1,0
STRASSBERG – Mit einem 82 Fragen umfassenden Katalog prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) seit 1. Juli 2009 einheitlich und bundesweit alle Altenpflegeheime. Mit der Benotung von sehr gut bis mangelhaft soll eine neue Transparenz geschaffen werden. Das Haus St. Verena (Liebenau - Leben im Alter gGmbH/Stiftung Liebenau) in Straßberg gehört zu den ersten stationären Einrichtungen, die nach dem neuen Benotungssystem beurteilt wurden. Die Note für das Haus fiel mit 1,0 sehr gut aus.
Das Ergebnis bestätigt die Erwartungen
"Wir arbeiten eng mit der Gemeinde und mit örtlichen Vereinen zusammen", schildert Dagmar Niedermeier (Einrichtungsleiterin Haus St. Verena) die Einbindung in die Gemeinde. Auch zu ehrenamtlichen Mitarbeitern und Angehörigen ist das Verhältnis offen. Nicht zuletzt bezeichnet sie ihre Mitarbeiter als gut ausgebildet, sehr zuverlässig und engagiert.
Ihre Einschätzung wurde unlängst durch die Note vom MDK untermauert. "Das Ergebnis bestätigt, dass wir in unserem Haus qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung leisten", erklärt Dagmar Niedermeier stolz. Und ist sich bewusst, dass diese Bewertung dem Einsatz des gesamten Teams und des örtlichen Netzwerks zu verdanken ist.
Orientierung an Expertenstandards
In dieser guten Benotung spiegelt sich auch wider, dass sich das Haus zusammen mit den anderen Einrichtungen der Liebenauer Altenhilfe mit den Expertenstandards an den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, ist sich Dagmar Niedermeier sicher.
Der Fragenkatalog bei den MDK-Prüfungen umfasst vier Bereiche mit insgesamt 64 Fragen: Pflege und medizinische Versorgung, Umgang mit demenzkranken Bewohnern, soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene. "Hinzu kam als neuer Aspekt die direkte Befragung von etwa zehn Prozent der Bewohner unseres Hauses", erklärt Dagmar Niedermeier. "Ihre Aussagen erhielten mit einer eigenen Note ein besonderes Gewicht", ergänzt sie.
Bewertung nach dem Schulnotenrpinzip
Ähnlich dem Schulnotenprinzip wird von eins bis fünf bewertet. Bis 2010 sollen alle stationären Einrichtungen in dieser neuen Form geprüft werden. Anschließend wird die Überprüfung einmal pro Jahr unangekündigt wiederholt.
Wären Dagmar Niedermeier und das Team des Hauses St. Verena nicht einverstanden mit der Note, hätten sie 28 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Von den Einrichtungen akzeptierte Ergebnisse sind auf den Internetseiten der jeweiligen Krankenkasse einzusehen. Die Häuser sind außerdem verpflichtet die Ergebnisse gut sichtbar auszuhängen.
Anne Oschwald, erstellt am 01.12.2009
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