Stiftung Hospital zum Hl. Geist erhält neue Satzung
Seit 435 Jahren prägt die Stiftung Hospital zum Hl. Geist in Kißlegg die Altenhilfe in Kißlegg und Umgebung. In diesem Jahr wurde ihre Tätigkeit in einer offiziellen Stiftungssatzung neu gefasst und Aufsichtsrat und Vorstand gewählt.
Tätig zum Wohl der Menschen
Die Stiftung Hospital zum Hl. Geist wurde im Jahr 1575 von Hans Ulrich von Schellenberg und seiner Gattin Anna von Weiler gegründet. Sie wollten "Almosen und andere gute Werke der Barmherzigkeit in rechter Liebe Gottes an unseren elenden bedürftigen Menschen vollbringen und denjenigen, die sich nicht selbst zu helfen vermögen, Handreichung, Hilfe und Guttaten erweisen." Mit Ende der gräflichen Familie von Schellenberg ging die Kuratur der Stiftung für mehrere Jahrhunderte auf das fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg und Waldsee über. Im Jahr 1999 wurde sie auf die Stiftung Liebenau übertragen.
Angebote in Kißlegg, Wolfegg und Bad Wurzach
In der Region wird die Hospitalstiftung vor allem verbunden mit dem Altenpflegeheim Ulrichspark in Kißlegg, dem Nachfolger des früheren Heilig-Geist-Hospitals. Seit einigen Jahren ist die Stiftung als Mehrheitsgesellschafterin der gemeinnützigen Heilig Geist – Leben im Alter ebenfalls beteiligt an dem Stift zum Hl. Geist in Bad Wurzach, dem Spital Neutann und der Sozialstation Heilig Geist in Kißlegg, Wolfegg und Bad Wurzach. Darüber hinaus ist sie als Treuhänderin der rechtlich unselbstständigen Stiftung Kulturdenkmal Schloss Bad Wurzach bemüht um den Erhalt des barocken Baudenkmals.
Satzung gewährleistet Unabhängigkeit
Bisher existierte lediglich der Stifterbrief, in dem der Zweck der Hospitalstiftung definiert wurde. Den heutigen Gepflogenheiten gemäß wurde nun auch eine Satzung erarbeitet, die die Freiheit und Unabhängigkeit der Stiftung gewährleistet und eine ordnungsgemäße Führung und Verwaltung erleichtert. Der Zweck der Stiftung entspricht dem ursprünglichen Stifterwillen, sie ist gemeinnützig und mildtätig. Ein Aufsichtsrat wacht – neben der Stiftungsaufsicht im Regierungspräsidium – über die Einhaltung der Stiftungssatzung. Er umfasst 13 Mitglieder, darunter S.D. Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee, der zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, und seinen Stellvertreter Dr. Joachim Senn aus Tettnang.
Stiftungsvorstand gewählt
Der Aufsichtsrat wählte auch den Stiftungsvorstand, der mit der Führung der Stiftung beauftragt ist. Vorstandsvorsitzender und zugleich Kurator der Hospitalstiftung ist Dr. Berthold Broll, der die Kuratorenrolle seit 2002 innehat. Zweites Vorstandsmitglied ist Dr. Markus Nachbaur.
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Stiftung Liebenau Kommunikation
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erstellt am 06.07.2010